Kostenübernahme Psychotherapie
Erstgespräch
In einem ersten Gespräch lernen Sie den Therapeuten kennen und klären gemeinsam, welche Art und Umfang der Behandlung für Sie die passende ist. Ich berate Sie auch gern zu alternativen Unterstützungs-und Behandlungsmöglichkeiten (Beratungsstellen, Selbsthilfe, ambulante / stationäre fachärztliche Versorgung, Rehabilitation, Tagesklinik, supportive Therapien, Präventionsangebote, etc.) Die Vergütung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Private Krankenversicherungen
Private Krankenversicherungen übernehmen meist die Kosten einer ambulanten Psychotherapie. Hierzu bestehen mit den Versicherten individuelle Vertragsbedingungen. Daher empfehle ich, sich als Privatversicherter zunächst direkt bei der Krankenversicherung zur Klärung der Kostenübernahme zu informieren. Unsere Abrechnung mit den Versicherten Privater Krankenversicherungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler
Es besteht auch die Möglichkeit, die Behandlungskosten der Psychotherapie selbst zu tragen. Selbstzahler sind unabhängig von ihrer Versicherung. Das bedeutet, dass diese nicht zwingend von der Durchführung der Psychotherapie zu informieren ist. Auch die Vorgaben der Versicherungen hinsichtlich Gesamtanzahl und Frequenz der Sitzungen greifen nicht, woraus sich entsprechende Gestaltungsspielräume ergeben. Die Vergütung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Gesetzliche Krankenversicherungen/ Kostenerstattung
Aufgrund der Ausbildung zum staatlich approbierten Psychologischen Psychotherapeuten besteht meiner Qualifikation nach die Möglichkeit zur Abrechnung mit den gesetzlichen Krankenkassen. Ich verfüge jedoch für die Verhaltenstherapie nicht über einen sog. „Vertragspsychotherapeutensitz“ (Kassensitz). Gesetzliche Krankenkassen übernehmen daher in der Regel nicht die Kosten einer Psychotherapie / Verhaltenstherapie in meiner Privatpraxis.
Eine Ausnahme hiervon liegt bzgl. der Neuropsychologischen Therapie zur Behandlung von Menschen mit Erkrankungen des zentralen Nervensystems / erworbenen Hirnschädigungen vor. Hierfür ist jedoch die Feststellung einer neurologischen Erkrankung durch einen Facharzt für Neurologie / Psychiatrie eine Vorraussetzung.
Kontaktdaten niedergelassener Psychotherapeuten mit Kassensitz finden sie auf der Suchmaschine der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg.
Hinweis für Gesetzlich Krankenversicherte:
Die Terminservicestellen der Kassenärztlichen Vereinigungen sind gesetzlich verpflichtet, Termine für Erstgespräche und Akuttherapien bei Vertragspsychotherapeuten zu vermitteln. In dringenden Fällen gilt dies auch für Probatorische Sitzungen zur Aufnahme einer Psychotherapie. Die Terminservicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung Brandenburg ist telefonisch erreichbar unter:
Tel.: 116 117
Oder Sie buchen online einen Termin über die Terminservicestelle unter:
https://eterminservice.de/terminservice
Weitere Unterstützungsangebote im Raum Königs Wusterhausen z.B. aus dem Bereich der Selbsthilfe finden Sie unter Aktuelles.
Eine Orientierungshilfe und Beratungsangebote rund um das Thema psychische Gesundheit finden Sie auch auf der Plattform OBEON.